Heute vor 20 Jahren…
… am 11. Juni 1994, wurde der Paragraph 175 aus dem Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland gestrichen. Beschämend spät.
Hans von Tresckow, der Berliner Kriminalkommissar, der in meinem Roman Das Sandkorn Hans von Treptow heißt, schrieb schon 1922:
»Ich persönlich stehe auch auf dem Standpunkte, daß dieser Paragraph zwecklos ist und sich überlebt hat. Er kommt, wie ich aus meiner langjähigen Praxis bezeugen kann, fast nie zur Anwendung, da es nur selten gelingt, Personen, welche gegen ihn verstoßen, zu überführen.« [1]
Das war der zunächst pragmatische Ansatz des Polizisten, der später zu der Ansicht gelangte, der Paragraph sei nicht nur zwecklos, sondern auch unrecht. Unter den Nazis wurde der Paragraph verschärft. Nachweise eines »Verstoßes« waren da gar nicht mehr nötig. 10.000 bis 15.000 Homosexuelle wurden in KZs verschleppt und mussten den »rosa Winkel« tragen.
In der Bundesrepublik war der §175 seit 1969 straffrei, wenn es um einvernehmliche Sexualität unter Erwachsenen ging. 1994, wenige Jahre nach der Wiedervereinigung, stand zur Debatte, ob der 175er auf die neuen Bundesländer ausgedehnt werden – oder ganz entfallen sollte.
Eines Tages auf Spiegel Online hat eine berührende und informative Serie zum Thema erstellt. Weitere Informationen auch bei der Magnus-Hirschfeld-Stiftung.
(11.6.2014)
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- Hans von Tresckow, Von Fürsten und anderen Sterblichen, F. Fontane & Co., Berlin, 1922, S. 111↵